Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse (864.10)
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Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse

Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage in die St.Galler Pensionskasse vom 10. Juni 2018 (Stand 10. Juni 2018) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 29. März 2016
1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton leistet der St.Galler Pensionskasse eine Einmaleinlage von Fr. 128'000'000.–.
2 Er leistet die Einmaleinlage innert eines Monats nach Rechtsgültigkeit dieses Er - lasses. Ziff. 2
1 Der Kantonsbeitrag wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2019 innert 35 Jahren abgeschrieben.
1 ABl 2016, 1107 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 28. November 2017; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 10. Juni 2018; in Vollzug ab 10. Juni 2018.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2018-057 10.06.2018 10.06.2018 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.06.2018 10.06.2018 Erlass Grunderlass 2018-057
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