Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel
                            Messen und Märkte: Gebührenverordnung  Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel  Vom 11. August 2009 (Stand 5. Oktober 2023)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf das Gesetz über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Die Fachstelle Messen und Märkte der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des  Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt erhebt folgende Standplatzgebühren, und zwar pro  Standplatz und Veranstaltung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für spezielle Geschäfte etc., die nicht veranstaltungstypisch sind, aber zur Attraktivitätssteigerung  der Veranstaltung beitragen, kann die Gebühr reduziert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Zusätzliche Leistungen für Werbung, Administration, Logistik, Energie, Reinigung, Instandstellung,  Dekoration, Abfallentsorgung, Wasser- und Abwasserleitungen usw. hat der Bewilligungsnehmer  bzw. die Bewilligungsnehmerin bei sämtlichen Messen und Märkten selbst zu organisieren und zu be  -  zahlen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  Für den Erlass einer begründeten Ablehnungsverfügung erhebt die Abteilung Aussenbeziehungen  und Standortmarketing eine Gebühr in der Höhe von CHF 200.  Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt  wird die Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte vom 17. Juni 2003 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  153.800  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Für die Standplatzgebühren siehe Anhang.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang zu § 1  Abs. 1  Die Fachstelle Messen und Märkte der  Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing des  Präsidialdepar  -  tements  des  Kantons  Basel  -  Stadt  erhebt  folgende  Standplatzgebühr  en,  und  zwar  pro  Standplatz  und  Veranstal  -  tung:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Basler Herbstmesse:
                            1  )  Kindergeschäfte  Kategorie 1  Fahrgeschäfte für Kinder,  weitere Kinderattraktionen  CHF 50 pro m  2  Fahrgeschäfte  Kategorie 2  Allgemeine Fahrgeschäfte,  bis 100 m  2  CHF  100 pro m  2  deren Gebühren nicht  101 m  2  bis 200 m  2  CHF 45 pro m  2  anderweitig geregelt sind  201 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  bis 500 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 35 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 501 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 15 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 3  Autoscooter und Geisterbahnen  mit fahrenden  Fahrgastgondeln  CHF 45 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Schiess  -  und  Spielgeschäfte  Kategorie 4  Schiess  -  und Spielgeschäfte  CHF 150 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 5  Schiess  -  und Spielgeschäfte,  Rund  -  Pavillons  CHF 130 pro m  2  Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte  Kategorie 6  Verpflegungsgeschäfte  bis 20 m  2  CHF 450 pro m  2  ohne Süsswarengeschäfte  ab 21 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 400 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m  2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 7  Süsswarengeschäfte und  bis 12 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 300 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Marronigeschäfte  ab 13 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  CHF 250 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m  2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m  2  Handelsgeschäfte  Kategorie 8  Handelsgeschäfte,  CHF 210 pro m  2  staatliche Einheiten;  zuzügl. MWSt  Marktbuden  staatliche Einheiten;  CHF 160 pro m  2  Marktstände  zuzügl. MWSt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziff. 1 geändert durch RRB vom 24. 3. 2015 (wirksam seit 29. 3. 2015).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Handelsgeschäfte,  bis 12 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 150 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  eigene Einheiten  ab 13 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 100 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  eigene Einheiten  CHF 15  pro m  2  «Häfelimärt»  Fahrzeuge  Kategorie 9  Wohnmobile, Wohn  -  ,  CHF 15 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Küchen  -  , Stallwagen, etc.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Basler Weihnachtsmarkt:
                            Handelsgeschäfte  Kategorie 1  Handelsgeschäfte,  CHF 400 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  staatliche  Einheiten;  zuzügl. MWSt  Marktbuden  Kategorie 2  Eigene Einheiten  bis 18 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 350 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  bis 30 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 100 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 31 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verpflegungs  -  und Süsswarengeschäfte  Kategorie 3  Verpflegungsgeschäfte  CHF 500 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ohne Süsswarengeschäfte  Es werden nur Verkaufs  -  und Pr  oduktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 4  Süsswarengeschäfte und  CHF 450 pro m  2  Marronigeschäfte  Es werden nur Verkaufs  -  und Produ  ktionsflächen ohne Dachmasse  verrechnet.  Separate Steh  -  oder Sitzflächen  CHF 30 pro m  2  Separate Lagerflächen  CHF 20 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Fahrgeschäfte  Für  Fahrgeschäfte,  die  für  den  Ba  sler  Weihnachtsmarkt  zugelassen  werden,  gelten  die  Gebühren  der  Basler  Herbstmesse.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Basler Stadtmarkt und Schlemmer - Markt:
                            2  )  Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Teilnahme an 5  –  6 Tagen pro Woche:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung) pro Woche CHF 50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich                pro Woche CHF 4 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Teilnahme an 1  –  4 Tagen pro Woche:  bis 6 m  2  (Mindestbelegung) pro Tag CHF 3.50 pro m  2  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich                pro Tag CHF 0.50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Berechnung pro Tag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Fassung vom 26. September 2023, in  Kraft seit 5. Oktober 2023 (KB 30.09.2023)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Alle Handelsgeschäfte mit Jahresbewilligung erhalten jeweils eine  Monatsrechnung.  Teilnahmen au  s-  ser  halb der angemeldeten Markttage  werden separat verrechnet. Die angemeldeten Tage sind  einzuhal-  ten,  andernfalls ein anderer Tarif zur Anwendung gelangen kann.  Handelsgeschäfte ohne Jahresbewilligung  Kategorie 2  Tagesgebühr:  bis 6 m  2  CHF  3.50 pro m  2  (Mindestbelegung)  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich  CHF 0.50 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Administrationsgebühr pro Teilnahme  CHF 10  Verpflegungsgeschäfte  Kategorie 3  Jahresbewilligungen oder unterjährig befristete Bewilligungen  Teilnahme an 5  –  6 Tagen pro Woche:  bis 6 m  2  (Mindestbelegung) pro Woche CHF 60 pro m  2  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich               pro Woche CHF 10 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Teilnahme an 1  –  4 Tagen pro Woche:  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung) pro Tag CHF 7 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 7 m  2  zusätzlich                pro Tag CHF 1 pro m  2  Tagesbewilligungen  Für die Tagesbewilligung gilt der Tarif 1  –  4 Tage plus Administrationsgebühr von CHF 10  Steh  -  oder Sitzflächen  Separate Steh  -  oder Sitzflächen, sofern Platz vorhanden:  Teilnahme an 5  –  6 Tagen pro  Woche  :  pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  pro  Monat  CHF  2.50  Teilnahme an 1  –  4 Tagen pro Woche:  pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  pro Tag CHF 2.50  Abrechnung  Alle Verpflegungsgeschäfte erhalten jeweils eine Monatsrechnung. Geschäfte, die sowohl Handels  -  wie auch Verpflegungsware anbieten,  werden gemäss der entsprechenden Kategorie verrechnet, so-  fern ein klar getrennter Verkauf mit separater Theke stattfindet. Sollte eine räumlich klare Unterschei-  dung nicht möglich sein, kommen die Gebühren für Verpflegungsgeschäfte zur Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Neuwar enmarkt:
                            3  )  Neuwarengeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag  CHF 10 pro Tiefenmeter  Neuwarengeschäfte  mit einer Jahresbewi  lligung erhalten eine Reduktion  von 10  % auf den Jahresge-  samtbetrag.  Neuwarengeschäfte ohne Jahresbewilligung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Fassung vom 26. September 2023, in Kraft seit 5. Oktober 2023 (KB 30.09.2023)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kategorie 2  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Gebührenzuschlag für Tiefen von mehr als 3 Metern pro Tag  CHF 10  pro Tiefenmeter  Verpflegungs  geschäfte  Kategorie 3  bis 6 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (Mindestbelegung) pro Tag CHF 7 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich                pro Tag CHF 1 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verpflegungsgeschäfte  können  als  Ergänzung  zum  Neuwarenangebot  zugelassen  werden.  Verpfle-  gungsgeschäfte mit einer Jahresbewilligung erhalten eine Reduktion von 10  % auf den Jahresgesamt-  betrag.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Flohmärkte:
                            4  )  Flohmarktgeschäfte mit Jahresbewilligung  Kategorie 1  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Flohmarktgeschäfte  mit  einer  Jahresbewi  lligung  erhalten  eine  Reduktion  von  10  %  Ermässigung  auf  dem Jahresgesamtbetrag.  Flohmarktgeschäfte ohne Jahresbewilligung  Kategorie 2  Standplatzgebüh  r mit mindestens 2 Laufmetern  CHF 10 pro Laufmeter  Verpflegungs  g  eschäfte  Kategorie 3  bis 6 m  2  (Mindestbelegung) pro Tag CHF 7 pro m  2  ab 7 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  zusätzlich                pro Tag CHF 1 pro m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Verpflegungsgeschäfte  können  als  Ergänzung  zum  Flohmarktangebot  zugelassen  werden.  Verpfle-  gungsgeschäfte mit einer Jahresbewilligung  erhalten eine Reduktion von 10% auf den Jahresgesamtbe-  trag.
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Quartiermärkte:
                            Berechnung nach  Mindestbelegung 50 m  2  CHF 1.10 pro m  2  Gesamtfläche des  jeweiligen Quartiermarktes
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Weihnachtsbaummarkt:
                            5  )
                        
                        
                    
                    
                    
                8. Zirkusse:
                            6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Fassung vom 26. September 2023, in Kraft seit 5. Oktober 2023 (KB 30.09.2023)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Aufgehoben  am 26. September 2023, in Kraft seit  5. Oktober 2023 (KB 30.09.2023)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  Ziff. 8 aufgehoben durch RRB vom 17. 9. 2013 (wirksam seit 1. 1. 2014).