Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal,... (211.622)
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Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-21 der amtlichen Vermessung

Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-21 der amtlichen Vermessung vom 21.02.2018 (Stand 01.03.2018) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 209 und folgende des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998; eingesehen Artikel 20 der Verordnung betreffend Grundbucheinführung im Kanton Wallis vom 9. November 2011; erwägend, dass die Einführungsarbeiten für das Grundbuch in der Gemein - de Fieschertal, gesetzeskonform durchgeführt wurden; erwägend, dass die Auflagefrist der Register abgelaufen und sämtliche Ein - sprachen erledigt worden sind; auf Antrag des Departements für Finanzen und Energie, beschliesst:
Art. 1
1 Das Grundbuch in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-
21 der amtlichen Vermessung wird am 1. März 2018 in Kraft gesetzt.
2 Keine Urkunde, durch welche über Grundeigentum dieser Gemeinde ver - fügt wird, darf erstellt werden, ohne Beilegung eines Grundbuchauszuges. Dieser Auszug wird vom Grundbuchverwalter desjenigen Kreises ausge - stellt, zu dem die Gemeinde gehört.
3 Jede Veränderung an den Grenzen einer Parzelle (Teilung, Grenzbereini - gung usw.) ist vom Nachführungsgeometer vorzunehmen, der ein Mutati - onsprotokoll erstellt, welches dem Grundbuchauszug beizufügen ist. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
21.02.2018 01.03.2018 Erlass Erstfassung BO/Abl. 9/2018
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 21.02.2018 01.03.2018 Erstfassung BO/Abl. 9/2018
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