Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal,... (211.622)
Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal,... (211.622)
Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-21 der amtlichen Vermessung
Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-21 der amtlichen Vermessung vom 21.02.2018 (Stand 01.03.2018) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 209 und folgende des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998; eingesehen Artikel 20 der Verordnung betreffend Grundbucheinführung im Kanton Wallis vom 9. November 2011; erwägend, dass die Einführungsarbeiten für das Grundbuch in der Gemein - de Fieschertal, gesetzeskonform durchgeführt wurden; erwägend, dass die Auflagefrist der Register abgelaufen und sämtliche Ein - sprachen erledigt worden sind; auf Antrag des Departements für Finanzen und Energie, beschliesst:
Art. 1
1 Das Grundbuch in der Gemeinde Fieschertal, Lose 1 (4R) - 2 - 3, Pläne 1-
21 der amtlichen Vermessung wird am 1. März 2018 in Kraft gesetzt.
2 Keine Urkunde, durch welche über Grundeigentum dieser Gemeinde ver - fügt wird, darf erstellt werden, ohne Beilegung eines Grundbuchauszuges. Dieser Auszug wird vom Grundbuchverwalter desjenigen Kreises ausge - stellt, zu dem die Gemeinde gehört.
3 Jede Veränderung an den Grenzen einer Parzelle (Teilung, Grenzbereini - gung usw.) ist vom Nachführungsgeometer vorzunehmen, der ein Mutati - onsprotokoll erstellt, welches dem Grundbuchauszug beizufügen ist. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
21.02.2018 01.03.2018 Erlass Erstfassung BO/Abl. 9/2018
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 21.02.2018 01.03.2018 Erstfassung BO/Abl. 9/2018