Beschluss über die Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds und des Arbeitgebe... (837.109)
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Beschluss über die Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds und des Arbeitgebers an den kantonalen Berufspraktika, die vom Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen sind

Beschluss über die Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds und des Arbeitgebers an den kantonalen Berufspraktika, die vom Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen sind vom 13.11.2013 (Stand 14.02.2014) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 und 32 des Gesetzes über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. Dezember 2012 (BMAG); eingesehen die Artikel 33 und folgende des Reglements über die Beschäfti - gung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. November
2013 (BMAR); eingesehen den Bericht der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit vom 10. Oktober 2013 (DIHA); auf Antrag des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raument - wicklung, beschliesst:

Art. 1 Anwendungsbereich

1 Der vorliegende Beschluss regelt die Beteiligung des kantonalen Beschäf - tigungsfonds an den kantonalen Berufspraktika, die vom Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. Dezember 2012 vorgesehen sind.

Art. 2 Beteiligung des kantonalen Beschäftigungsfonds

1 Der kantonale Beschäftigungsfonds vergütet dem Arbeitgeber anhand von Belegen, die letzterer ihm monatlich zustellt, 50 Prozent des Bruttolohns bis zu maximal 1'500 Franken. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

Art. 3 Mindestbeteiligung des Arbeitgebers

1 Die Mindestbeteiligung des Arbeitgebers beträgt für eine Vollzeitbeschäfti - gung 500 Franken pro Monat.

Art. 4 Schlussbestimmungen

1 Der vorliegende Beschluss wird der Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt und tritt im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
13.11.2013 14.02.2014 Erlass Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 13.11.2013 14.02.2014 Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014
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