Kantonsratsbeschluss über die Überführung des Spitals Flawil in die Spitalregion St.Gallen Rorschach
Kantonsratsbeschluss über die Überführung des Spitals Flawil in die Spitalregion St.Gallen Rorschach vom 22. November 2005 (Stand 1. Januar 2006) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. April 2005 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2
Art. 1 Überführung
1 Das Spital Flawil wird in die Spitalregion St.Gallen Rorschach überführt.
Art. 2 Vermögen und Schulden
1 Die im Zeitpunkt der Überführung dem Spital Flawil zuzuordnenden Aktiven und Passiven der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg werden mit der Überfüh - rung des Spitals Flawil Aktiven und Passiven der Spitalregion St.Gallen Rorschach.
Art. 3 Personal
1 Das im Zeitpunkt der Überführung bei der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg angestellte und im Spital Flawil tätige Personal wird mit den bestehenden Anstel - lungsverhältnissen Personal der Spitalregion St.Gallen Rorschach.
2 Einzelheiten regelt das zuständige Departement.
Art. 4 Vollzugsbeginn
1 Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses.
1 ABl 2005, 881 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 28. September 2005; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 22. November 2005; in Vollzug ab 1. Januar 2006.
Art. 5 Referendum
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum. 3
3 Art. 5 Bst. a RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 41–8 22.11.2005 01.01.2006 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.11.2005 01.01.2006 Erlass Grunderlass 41–8
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