Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits... (312.90)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen vom 24. September 1996 (Stand 24. September 1996) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. März 1996 Kenntnis genommen und erlässt in Anwendung von Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassis - tenten in St.Gallen bei. Ziff. 2
1 Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Ziff. 3
1 Der Grossratsbeschluss über die Beteiligung des Staates an der St.Gallischen Krankenschwesternschule vom 19. März 1968 3 wird mit Vollzugsbeginn der Ver - einbarung nach Ziff. 1 dieses Beschlusses aufgehoben.
1 sGS 111.1 .
2 In Vollzug ab 24. September 1996.
3 nGS 13–59 (sGS 312.91 ).
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 31–116 24.09.1996 24.09.1996 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
24.09.1996 24.09.1996 Erlass Grunderlass 31–116
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