Verordnung über die Mitteilung des Grundstückerwerbs an die Steuerbehörden (642.108)
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Verordnung über die Mitteilung des Grundstückerwerbs an die Steuerbehörden

Verordnung über die Mitteilung des Grundstückerwerbs an die Steuerbehörden vom 20.12.2000 (Stand 01.01.2001) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steu - ern der Kantone und Gemeinden; eingesehen die Artikel 44 bis 52 der Grundstückgewinnsteuer und 111 bis
118 der Steuer auf die Erbschaften und Schenkungen; eingesehen das Ausführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, insbesondere Artikel 76; auf Antrag des Finanz- und Volkswirtschaftsdepartements, verordnet:
Art. 1
1 Öffentliche Urkundspersonen und Personen, die berechtigt sind, beim Grundbuchamt den Übertrag von Eigentum zu verlangen, sind gehalten, für jedes Grundstück dem Grundbuchamt zuhanden der Steuerbehörden fol - gende Angaben mitzuteilen: a) Name, Vorname, Abstammung, Heimatort, Geburtsdatum, Wohnort und genaue Adresse des Verkäufers und des Käufers; b) Art des Vertrages; c) Verkaufspreis oder Wert des übertragenen Grundstückes; d) Belegenheitsgemeinde; e) Beschrieb jedes Grundstückes mit Angabe seiner Herkunft und seiner Katasterschatzung.
2 Ein Musterformular steht den öffentlichen Urkundspersonen am Sitz des Grundbuchamtes in jedem Kreis zur Verfügung. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 2
1 Verträge mit Übertragung von Eigentum, dessen Herkunft mehr als 20 Jahre zurückliegt und einem Wert unter 5'000 Franken, unterliegen dieser Verordnung nicht.
Art. 3
1 Die öffentlichen Urkundspersonen erheben bei der kostentragenden Ver - tragspartei eine Kanzleigebühr von 20 Franken für jede Grundstückübertra - gung.
2 Diese Gebühr kann auf maximal 50 Franken erhöht werden, falls die mit - zuteilenden Angaben zahlreich und komplex sind.
Art. 4
1 Die vorliegende Verordnung tritt für alle nach dem 1. Januar 2001 dem Grundbuch zum Eintrag vorgelegten Verträge in Kraft. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
20.12.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung RO/AGS 2001 f 109 | d
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Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 20.12.2000 01.01.2001 Erstfassung RO/AGS 2001 f 109 | d
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