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Reglement welches die jährlichen Gebühren betreffend die Benützung des öffentlichen ... (725.104)

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Reglement welches die jährlichen Gebühren betreffend die Benützung des öffentlichen ... (725.104)

Reglement welches die jährlichen Gebühren betreffend die Benützung des öffentlichen Eigentums längs des Genfersees auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Gingolph und Port-Valais festlegt

Reglement welches die jährlichen Gebühren betreffend die Benützung des öffentlichen Eigentums längs des Genfersees auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Gingolph und Port-Valais festlegt vom 27.08.1996 (Stand 01.01.1996) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 143 des Strassengesetzes vom 3. September 1965, in der Fassung gemäss Gesetz vom 2. Oktober 1991; eingesehen den Beschluss welcher die Tarife zur Benützung des öffentli - chen Eigentums längs des Genfersees vom 23. August 1995 festlegt; auf Antrag des Baudepartementes, beschliesst:
Art. 1
1 Für die Benützung des öffentlichen Eigentums längs des Genfersees auf dem Gebiet der Gemeinden Saint-Gingolph und Port-Valais gelten folgende jährliche Gebühren: a) 5 Franken pro Quadratmeter für die auf öffentlichem Eigentum aufge - schütteten Flächen; b) 1 Franken pro Quadratmeter für Wasserflächen; c) 1.50 Franken pro Quadratmeter für Pontons, Stiegen, Häfen, usw.; d) 2 Franken pro Meter für die Benutzung des Seestrandes; e) 20 Franken pro Quadratmeter für die auf dem öffentlichen Eigentum verwirklichten Bauten und Anlagen.
2 Die Mindestgebühr für die Benutzung des öffentlichen Eigentums (Wasserfläche, Ponton, Häfen, usw.) wird auf 100 Franken, und für die Be - nutzung des Seestrandes auf 100 Franken festgesetzt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
3 Die Gebühren werden an den Landesindex für Konsumentenpreise ge - bunden.
Art. 2
1 Das vorliegende Reglement gilt rückwirkend auf den 1. Januar 1996.
Art. 3
1 Das vorliegende Reglement tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
27.08.1996 01.01.1996 Erlass Erstfassung RO/AGS 1996 f 426 | d
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Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 27.08.1996 01.01.1996 Erstfassung RO/AGS 1996 f 426 | d
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