Beschluss durch welchen die Bewilligungsgebühren für sportliche Anlässe der Automobi... (741.106)
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Beschluss durch welchen die Bewilligungsgebühren für sportliche Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer, Radfahrer und anderer festgelegt werden

Beschluss durch welchen die Bewilligungsgebühren für sportliche Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer, Radfahrer und anderer festgelegt werden vom 13.08.1965 (Stand 01.09.1965) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 52 Absätze 1 und 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom
19. Dezember 1958; auf Antrag des Polizeidepartementes, beschliesst:
Art. 1
1 Die von der Kantonspolizei zu erhebenden Gebühren für die Erteilung von Bewilligungen zur Durchführung sportlicher Anlässe der Automobilisten, Motorradfahrer und anderer, werden wie folgt festgelegt: a) Erteilen einer Bewilligung für ein Radrennen Fr. 10 bis 100 b) Erteilen einer Bewilligung für eine Auto- oder Motorrad-Sternfahrt Fr. 20 bis 100 c) Erteilen einer Bewilligung für ein Auto- oder Motorrad-Bergrennen Fr. 50 bis 300 d) Erteilen einer Bewilligung für einen Geher-Wett - kampf Fr. 10 bis 50 e) Erteilen einer Bewilligung für einen andern An - lass Fr. 10 bis 50
Art. 2
1 Die Kosten für den Ordnungs- und Absicherungsdienst gehen zu Lasten der Veranstalter. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 3
1 Das Polizeidepartement ist mit der Ausführung des vorliegenden Be - schlusses beauftragt, der am 1. September 1965 in Kraft tritt und im Amts - blatt veröffentlicht wird.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
13.08.1965 01.09.1965 Erlass Erstfassung RO/AGS 1965 f 119 | d
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Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 13.08.1965 01.09.1965 Erstfassung RO/AGS 1965 f 119 | d
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