Regierungsbeschluss über das Kantonswappen
Regierungsbeschluss über das Kantonswappen vom 17. August 2010 (Stand 1. März 2011) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Wappenverordnung vom 7. Juli 1981 1 als Beschluss:
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Art. 1 Amtliche Vorlage
1 Als amtliche Vorlage für das Kantonswappen gilt nach stehende Darstellung des Stäbebündels.
Art. 2 Farben
1 Die Farben des Kantonswappens sind Grün und Weiss. Für den Grünton gilt die Pantone-Bezeichnung 355 C.
Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts
1 Der Regierungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 3 wird aufgehoben.
1 sGS 113.1.
2 In Vollzug ab 1. März 2011.
3 nGS 19–16 (sGS 113.11).
Art. 4 Übergangs bestimmung
1 Anwendungen für amtliche Zwecke, die der amtlichen Vorlage nach dem Regie - rungsratsbeschluss über das Staatswappen vom 10. April 1984 4 entsprechen, werden spätestens bis 31. Dezember 2015 an amtliche Vorlage und Farben nach diesem Er - lass angepasst.
Art. 5 Vollzugsbeginn
1 Dieser Erlass wird ab 1. März 2011 angewendet.
4 nGS 19–16 (sGS 113.11).
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