Grossratsbeschluss über den Ergänzungsbau der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- u... (217.29)
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Grossratsbeschluss über den Ergänzungsbau der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Grossratsbeschluss über den Ergänzungsbau der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 22. September 1985 (Stand 23. September 1985) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17./30. Oktober 1984
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2
Art. 1
1 Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 31 675 000.– für den Ergänzungs - bau der Hochschule St.Gallen werden genehmigt.
Art. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 12 755 500.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer
20jährigen Tilgungsfrist von 1986 bis 2005 belastet.
Art. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1984, 1877.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 8. Mai 1985; in der Volksabstimmung angenommen worden und rechtsgültig geworden am 22. September 1985; in Vollzug ab 23. September 1985.
Art. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauli - che Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. 5
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 20–96 22.09.1985 23.09.1985 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.09.1985 23.09.1985 Erlass Grunderlass 20–96
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