Versicherungsleistungen für Kindergärtnerinnen und Kinder im Kindergarten (420.550)
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Versicherungsleistungen für Kindergärtnerinnen und Kinder im Kindergarten

Versicherungsleistungen für Kindergärtnerinnen und Kinder im Kindergarten Von der Regierung beschlossen am 29. Juni 1992 I. Für die Unfallversicherung der Kinder sowie die Haftpflichtversicherung der Kindergärtnerinnen und Kinder gelten die in der Verordnung über die Versicherungsleistungen für die Schüler und Lehrer
1 ) festgelegten Min- destleistungen. II. Die Regelung tritt auf Beginn des Schuljahres 1992/93 in Kraft. 2 )
1) BR 421.600
2) Im KA vom 10. Juli 1992 publiziert
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