Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Schulkoordination (421.150)
CH - GR

Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Schulkoordination

Beitritt des Kantons Gr aubünden zum Konkordat über die Schulkoordination Gestützt auf Art. 83 des Schulgesetzes
1 ) von der Regierung beschlossen am 2. Oktober 1972 Der Kanton Graubünden erklärt den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination 2 ) .
1) Nunmehr Art. 58 des Schulgesetzes, BR 421.000
2) BR 421.160
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