Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Schulkoordination (421.150)
Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Schulkoordination (421.150)
Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Schulkoordination
Beitritt des Kantons Gr aubünden zum Konkordat über die Schulkoordination Gestützt auf Art. 83 des Schulgesetzes
1 ) von der Regierung beschlossen am 2. Oktober 1972 Der Kanton Graubünden erklärt den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination 2 ) .
1) Nunmehr Art. 58 des Schulgesetzes, BR 421.000
2) BR 421.160