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Ausführungsdekret zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (702.101)

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Ausführungsdekret zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen (702.101)

Ausführungsdekret zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen

Ausführungsdekret zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 16.12.2015 (Stand 01.01.2016) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a, 32 Absatz 2 und 42 Absatz
3 der Kantonsverfassung; eingesehen Artikel 42 des Gesetzes über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten vom 28. März 1996; eingesehen das Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG); eingesehen die Zweitwohnungsverordnung vom 4. Dezember 2015 (ZWV); auf Antrag des Staatsrates, beschliesst:

Art. 1 Feststellung des Zweitwohnungsanteils einer Gemeinde (Art. 5

Abs. 4 ZWG)
1 Die zuständige Behörde im Sinne von Artikel 5 Absatz 4 ZWG ist die Dienststelle für Raumentwicklung.

Art. 2 Aufsichtsbehörde (Art. 15 ZWG)

1 Der Staatsrat übt die Aufsicht über die für den Vollzug des Zweitwoh - nungsgesetzes zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden aus. Für ihn handelt das jeweils zuständige Departement.

Art. 3 Meldepflichten (Art. 16 Abs. 2 ZWG)

1 Das Grundbuchamt meldet der zuständigen Baubewilligungsbehörde jede Handänderung in Bezug auf eine Wohnung mit einer im Grundbuch ange - merkten Nutzungsbeschränkung im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 ZWG.
2 Diese Meldung des Grundbuchamts enthält die Daten des Erwerbers im Sinne von Artikel 970 Absatz 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

Art. 4 Bestimmung der ortsbildprägenden Bauten (Art. 6 Abs. 2 ZWV)

1 Das Verfahren zur Bestimmung der ortsbildprägenden Bauten ist in analo - ger Anwendung in den Artikeln 12 und folgende der kantonalen Bauverord - nung geregelt.

Art. 5 Veröffentlichung und Inkrafttreten

1 Das vorliegende Dekret wird vom Staatsrat veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
16.12.2015 01.01.2016 Erlass Erstfassung BO/Abl. 1/2016
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 16.12.2015 01.01.2016 Erstfassung BO/Abl. 1/2016
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