Grossratsbeschluss über die bauliche Erweiterung und Erneuerung der Kantonsschule Wattwil
über die bauliche Erweiterung und Erneuerung der Kantonsschule über die bauliche Erweiterung und Erneuerung der Kantonsschule Wattwil Wattwil vom 26. Mai 1988
1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 22. September 1987
2 Kenntnis genommen und beschliesst:
1. 1.
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9 516 800.- für die bauliche Erweiterung und Erneuerung der Kantonsschule Wattwil werden genehmigt.
2. 2.
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr.
9 277 700.- gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer 15jährigen Tilgungsfrist von 1989 bis 2003 belastet.
3. 3.
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
4. 4.
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
5. 5.
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum. Der Präsident des Grossen Rates: lic. iur. August Holenstein Der Staatsschreiber: Dr. Dieter J. Niedermann Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erklären:
4 Der Grossratsbeschluss über die bauliche Erweiterung und Erneuerung der Kantonsschule Wattwil ist am 26. Mai 1988 rechtsgültig geworden, nachdem innert der Referendumsfrist vom 26. April 1988 bis 25. Mai 1988 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.
5 Der Grossratsbeschluss wird ab 26. Mai 1988 angewendet. St.Gallen, 31. Mai 1988 Der Landammann: Burkhard Vetsch Im Namen des Regierungsrates, Der Staatsschreiber: Dr. Dieter J. Niedermann
1 Vom Grossen Rat erlassen am 13. April 1988; nach unbenützter
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