Kantonales Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung ... (932.300)
Kantonales Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung ... (932.300)
Kantonales Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Kantonales Gesetz über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (Kantonales COVID-19-Gesetz Publikumsanlässe, KGPA) Vom 20. April 2022 (Stand 1. Mai 2022) Der Grosse Rat des Kantons Graubünden, gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und Art. 18 der Kantonsverfassung 1 ) , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 22. Februar 2022, beschliesst:
Art. 1 Gegenstand und Zweck
1 Dieses Gesetz dient dem Vollzug von Artikel 11a des Bundesgesetzes über die ge - setzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der CO - VID-19-Epidemie (COVID-19-Gesetz) 2 ) und der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der CO - VID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Publikumsanlässe) 3 ) .
Art. 2 Geltende Bestimmungen
1 Für dieses Gesetz gelten Artikel 2 bis Artikel 13 der kantonalen Ausführungsver - ordnung über Massnahmen betreffend Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeu - tung in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-AVPA) vom 6. Juli 2021 4 ) .
1) BR 110.100
2) SR 818.102
3) SR 818.101.28
4) AGS 2021-028
Art. 3 Regierungskompetenzen
1 Die Regierung ist befugt, Regeln festzulegen, die während des laufenden Vollzugs der Massnahmen betreffend Publikumsanlässe erforderlich werden. Sie kann diese Kompetenz an die zuständige Stelle delegieren.
Art. 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
1 Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und gilt längstens bis zur Aufhebung des entsprechenden Bundesrechts gemäss Artikel 1.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
20.04.2022 01.05.2022 Erlass Erstfassung 2022-018
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 20.04.2022 01.05.2022 Erstfassung 2022-018