Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen (217.27)
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Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen

Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen vom 5. Juni 2005 (Stand 6. Juni 2005) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Mai 2004 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2
Art. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 83 400 000.– für Sanierung und Erweite - rung der Universität St.Gallen, davon Fr. 48 500 000.– für werterhaltende Aufwen - dungen, werden genehmigt.
Art. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 19 000 000.– ein Kredit von Fr. 64 400 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2006 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird.
1 ABl 2004, 1317 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 1. Dezember 2004, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 5. Juni 2005; in Vollzug ab 6. Juni 2005.
Art. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 40–58 05.06.2005 06.06.2005 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.06.2005 06.06.2005 Erlass Grunderlass 40–58
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