Ordnung betreffend Gartenarbeiten mit motorisch betriebenen Geräten
                            Gartenarbeiten: Ordnung  Ordnung betreffend Gartenarbeiten mit motorisch betriebenen Geräten  Vom 17. Mai 1983 (Stand 12. Juni 1983)  Der Gemeinderat Bettingen erlässt, gestützt auf § 10 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 6. Juli
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1916
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , folgende Ordnung:  Der Gebrauch von Motorrasenmähern und anderen motorisch betriebenen Geräten für Garten- und  Holzarbeiten ist nur in den Zeiten von 7–12 und 14–19 Uhr (Montag bis Samstag) gestattet. Zuwider  -  handlungen werden bestraft.  Diese Ordnung wird sofort wirksam.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  PS.: Mit dieser Ordnung wird die für den Gebrauch von motorisch betriebenen Gartengeräten frei  -  gegebene Zeit, entsprechend der Regelung der Gemeinde Riehen, von 15 Uhr auf 14 Uhr vorverlegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Jetzt: § 15 des Gemeindegesetzes vom 17. 10. 1984 (SG  170.100  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Wirksam seit 12. 6. 1983.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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