Grossratsbeschluss über den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen
Grossratsbeschluss über den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen vom 11. Januar 1990 (Stand 1. Januar 1990) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1989
1 Kenntnis genom - men und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 3 884 000.– für den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 3 884 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1990 bis 1999 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1989, 706.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 30. November 1989; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 11. Januar 1990; in Vollzug ab 1. Januar 1990.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–11 11.01.1990 01.01.1990 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
11.01.1990 01.01.1990 Erlass Grunderlass 25–11
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