Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (... (221.226)
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (... (221.226)
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) vom 4. Oktober 1985
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)
1 ) vom 4. Oktober 1985 vom 28. Oktober 1986 (Stand 1. Januar 2011)
1. Behörden und Verfahren
§ 1 Bewilligungsbehörde
1 Das Landwirtschaftsamt vollzieht das LPG, soweit diese Verordnung nichts ande - res bestimmt.
2 Es entscheidet im Rahmen des Bewilligungsverfahrens über verkürzte Pachtdau - ern, parzellenweise Verpachtung sowie über die Pachtzinse von Gewerben.
3 Auf Einsprache entscheidet es über unzulässige Zupacht und überhöhte Pachtzinse.
§ 2 Einspracheberechtigte Behörde
1 Der Gemeinderat am Ort des Pachtgegenstandes kann gegen den vereinbarten Pachtzins für ein Grundstück sowie gegen Zupacht Einsprache erheben.
§ 3 * Rekursinstanz
1 Rekurse gegen Entscheide der Bewilligungsbehörde beurteilt die Rekurskommissi - on für Landwirtschaftssachen.
§ 4 Richterliche Behörde
1 Die Einzelrichter der Bezirksgerichte beurteilen im vereinfachten Verfahren die Klagen auf Erstreckung der Pacht; ihre Entscheide sind an das Obergericht weiter - ziehbar. *
2 Über andere zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Pachtvertrag entscheidet der Zi - vilrichter im ordentlichen Verfahren.
1) SR 221.213.2
§ 5 Verfahren
1 Ergänzend zu den Verfahrensvorschriften des LPG gelten die Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes
1 ) und bei zivilrechtlichen Streitigkeiten jene der Schweizerischen Zivilprozessordnung
2 )
. *
2. Schlussbestimmungen
§ 6 ...
3 )
§ 7 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt nach der Genehmigung durch den Bundesrat mit der Publi - kation im Amtsblatt in Kraft
4 )
.
1) RB 170.1
2) SR 272
3) Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 1986, Seiten 1220 und 1221.
4) Vom Bundesrat genehmigt am 25. November 1986, in Kraft getreten am 13. Dezember
1986.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 28.10.1986 13.12.1986 Erstfassung ABl. 49/1986