Regierungsratsverordnung über einführende Massnahmen über die Raumplanung (414.11)
CH - BL

Regierungsratsverordnung über einführende Massnahmen über die Raumplanung

Regierungsratsverordnung über einführende Massnahmen über die Raumplanung Vom 18. Dezember 1979 (Stand 1. Januar 1980) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel 36 Ab - satz 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979
1 ) über die Raumplanung (RPG), beschliesst:
2 )
§ 1
1 Für den Landschaftsschutz und zur Erhaltung von Erholungsräumen werden die provisorischen Schutzgebiete B und C gemäss der Verordnung vom 6. Fe - bruar 1973
3 ) betreffend den Vollzug des Bundesbeschlusses über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung in den Gemeinden Augst, Bottmingen, Ettingen, Oberdorf (Breiten) und Schönenbuch als Planungszonen gemäss Artikel 27 RPG bezeichnet.
2 Diese Planungszonen sind in den Plänen enthalten, welche mit der Verord - nung betreffend den Vollzug des Bundesbeschlusses über dringliche Massnah - men auf dem Gebiete der Raumplanung erstellt worden sind.
§ 2
1 Zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder werden in den rechtskräftigen Kernzonen und dort, wo keine Kernzonen ausgeschieden wurden, in Gebieten mit Kernzo - nencharakter der ganze oder teilweise Abbruch, wesentliche Veränderungen sowie Restaurierung von Bauten der Bewilligungspflicht unterstellt.
2 Das Verfahren richtet sich nach den für die Erteilung einer Baubewilligung geltenden Bestimmungen des Baugesetzes vom 15. Juni 1967
4 )
.
§ 3
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
1) SR 700
2) Früher SGS 414.a; Nummer formlos geändert am 1. Oktober 2014.
3) GS 25.65, SGS 414
4) GS 23.607, SGS 400 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.272
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
18.12.1979 01.01.1980 Erlass Erstfassung GS 27.272 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.272
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 18.12.1979 01.01.1980 Erstfassung GS 27.272 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.272
Markierungen
Leseansicht