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Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (320.110)

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Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (320.110)

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (RVzEGzZPO) Vom 21. Dezember 2010 (Stand 1. Januar 2011) Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1 ) von der Regierung erlassen am 21. Dezember 2010
1. Ergänzende Bestimmungen

Art. 1 Unentgeltliche Rechtspflege

1 Die Anhörung des Kantons dient insbesondere der Abklärung der finanziellen Ver - hältnisse. Die für die Stellungnahme zuständige Steuerverwaltung kann sich auf die - sen Aspekt beschränken.
2 Die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung und die Erfolgsaussichten des Verfahrens sind in erster Linie vom Gericht zu prüfen.
3 Entscheide, in denen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird, sind der Steuerver - waltung im Dispositiv mitzuteilen.
1) BR 110.100
2. Schlussbestimmungen

Art. 2 Aufhebung von Erlassen

1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden folgende Erlasse aufgehoben: a) Verordnung zur Umsetzung von Artikel 28b des Schweizerischen Zivilgesetz - buches vom 19. Juni 2007 1 ) (BR 210.150); b) Kostentarif im Zivilverfahren vom 9. Dezember 1985
2 ) (BR 320.075).
2 Verweisen geltende Erlasse auf Bestimmungen, die durch diese Verordnung aufge - hoben werden, so finden die entsprechenden Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung und der kantonalen Einführungsgesetzgebung Anwendung.

Art. 3 Änderung bisherigen Rechts

1 Die Änderung von Regierungsverordnungen wird im Anhang 3 ) geregelt.

Art. 4 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
1) AGS 2007, KA_2522
2) AGS 1985, 1578
3) Der Anhang ist nicht im BR enthalten, siehe KA 2010, S. 4824
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
21.12.2010 01.01.2011 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 21.12.2010 01.01.2011 Erstfassung -
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