Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
Beschluss des Grossen Rates betreffend den Beitritt des Kantons Thurgau zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit vom 27. September 1976 (Stand 27. September 1976)
§ 1
1 Der Kanton Thurgau tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
1 ) bei.
§ 2
1 Der Regierungsrat ist ermächtigt, die Beitrittserklärung abzugeben sowie Entschei - de nach Art. 10 Abs. 2 der Vereinbarung zu treffen.
1) RB 552.1
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 27.09.1976 27.09.1976 Erstfassung 39/1976
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