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Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusamm... (730.100)

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Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusamm... (730.100)

Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005

Beitritt des Kantons Graubünden zur Rahmen- vereinbarung für die interkantonale Zusammen- arbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 vom 25. April 2006 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden, gestützt auf Artikel 32 Ab satz 2 der Kantonsverfassung
1 ) , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 10. Januar 2006
2 ) , beschliesst 3 ) :
1. Der Kanton Graubünden tritt der Rahmenvereinbarung für die inter- kantonale Zusammenarbeit mit La stenausgleich (Rahmenvereinba- rung, IRV) vom 24. Juni 2005
4 ) bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt
5 ) zur Rahmenvereinba- rung vom 24. Juni 2005 zu erklären.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
1) BR 110.100
2) Seite 1477
3) GRP 2005/2006, 1154
4) BR 730.110
5) Mit RB vom 29. August 2006 den Beitritt erklärt.
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