Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (545.200)
Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (545.200)
Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Vom 11. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2008) Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
1 ) und Art. 45 der Kantonsverfassung
2 ) von der Regierung erlassen am 11. Dezember 2007
Art. 1 Kontrollorgan
1 Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) ist das Kontrollorgan im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
3 )
.
Art. 2 Aufgaben tripartite Kommission der paritätischen Organe
1 Die tripartite Kommission nach Artikel 360b des Schweizerischen Obligationen - rechtes 4 ) und die durch Gesamtarbeitsverträge eingesetzten paritätischen Organe in - formieren das kantonale Kontrollorgan über Feststellungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit machen und die Anhaltspunkte für das Vorliegen von Schwarzarbeit geben.
2 Das kantonale Kontrollorgan und die tripartite Kommission tauschen die für den Vollzug des BGSA 5 ) notwendigen Informationen und Unterlagen aus.
3 Die tripartite Kommission hat bei der Festlegung der zu kontrollierenden Branchen beratende Funktion.
Art. 3 Meldung der erhobenen Gebühren und Bussen
1 Die Behörden und Organisationen nach Artikel 11 Absatz 1 BGSA 6 ) melden dem kantonalen Kontrollorgan die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit erhobenen Ge - bühren und verfügten Bussen.
1) SR 822.41
2) BR 110.100
3) SR 822.41
4) SR 220
5) SR 822.41
6) SR 822.41
Art. 4 Sanktionen
1 Die Regierung entscheidet über Sanktionen im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 BGSA
3 )
.
2 Sie informiert das für den Vollzug der Submissionsvorschriften zuständige Depar - tement über eine Sperre.
Art. 5 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
3) SR 822.41
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
11.12.2007 01.01.2008 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 11.12.2007 01.01.2008 Erstfassung -