Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (545.200)
CH - GR

Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Verordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Vom 11. Dezember 2007 (Stand 1. Januar 2008) Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
1 ) und Art. 45 der Kantonsverfassung
2 ) von der Regierung erlassen am 11. Dezember 2007

Art. 1 Kontrollorgan

1 Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) ist das Kontrollorgan im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)
3 )
.

Art. 2 Aufgaben tripartite Kommission der paritätischen Organe

1 Die tripartite Kommission nach Artikel 360b des Schweizerischen Obligationen - rechtes 4 ) und die durch Gesamtarbeitsverträge eingesetzten paritätischen Organe in - formieren das kantonale Kontrollorgan über Feststellungen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit machen und die Anhaltspunkte für das Vorliegen von Schwarzarbeit geben.
2 Das kantonale Kontrollorgan und die tripartite Kommission tauschen die für den Vollzug des BGSA 5 ) notwendigen Informationen und Unterlagen aus.
3 Die tripartite Kommission hat bei der Festlegung der zu kontrollierenden Branchen beratende Funktion.

Art. 3 Meldung der erhobenen Gebühren und Bussen

1 Die Behörden und Organisationen nach Artikel 11 Absatz 1 BGSA 6 ) melden dem kantonalen Kontrollorgan die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit erhobenen Ge - bühren und verfügten Bussen.
1) SR 822.41
2) BR 110.100
3) SR 822.41
4) SR 220
5) SR 822.41
6) SR 822.41

Art. 4 Sanktionen

1 Die Regierung entscheidet über Sanktionen im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 BGSA
3 )
.
2 Sie informiert das für den Vollzug der Submissionsvorschriften zuständige Depar - tement über eine Sperre.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
3) SR 822.41
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
11.12.2007 01.01.2008 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 11.12.2007 01.01.2008 Erstfassung -
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