Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallvers... (832.20)
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallvers... (832.20)
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung
Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz vom
20. März 1981 über die Unfallversicherung
1 ) vom 13. Dezember 1983 (Stand 18. November 1997)
1. Zuständigkeit
§ 1 Departement
1 Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft ist zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes und der Ausführungsbestimmungen. *
§ 2 Kontrolle
1 Die Ausgleichskasse des Kantons Thurgau weist Arbeitgeber auf die Unfallversi - cherungspflicht hin. Sie kontrolliert deren Einhaltung.
§ 3 Unfallverhütung
1 Das Industrie- und Gewerbeinspektorat führt die Aufsicht über die Anwendung der Vorschriften betreffend die Arbeitssicherheit in den Betrieben und auf technischen Anlagen.
2 Es verfügt Massnahmen gemäss Art. 86 Abs. 2 des Bundesgesetzes.
3 Die Zentralstelle für Maschinenberatung und Unfallverhütung kontrolliert die Ein - haltung der Vorschriften betreffend die Unfallverhütung in den Landwirtschaftsbe - trieben.
2. Gerichtsbarkeit
§ 4 Schiedsgericht
1 Auf Streitigkeiten gemäss Art. 57 Abs. 1 des Bundesgesetzes findet die Verord - nung des Regierungsrates über das Verfahren vor Schiedsgericht bei Streitigkeiten zwischen Unfallversicherern oder Krankenkassen einerseits und Medizinalpersonen, Laboratorien oder Heil- und Kuranstalten andererseits vom 9. November 1965
2 ) An - wendung.
1) SR 832.20
2) Jetzt § 69a Ziff. 2 G über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Februar 1981; RB 170.1 .
§ 5 Versicherungsgericht
1 Für Streitigkeiten nach Art. 106 des Bundesgesetzes ist das Versicherungsgericht zuständig.
2 Für das Verfahren gilt Art. 108 Abs. 1 des Bundesgesetzes. *
3. Schlussbestimmungen
§ 6 ...
1 )
§ 7 ...
2 )
§ 8 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt nach der Genehmigung durch den Bundesrat auf den 1. Ja - nuar 1984 in Kraft
3 )
.
1) Aufhebung und Änderung bisherigen Rechtes, ABl. 1983, Seite 1311.
2) Aufhebung und Änderung bisherigen Rechtes, ABl. 1983, Seite 1311.
3) Vom Bundesrat genehmigt am 6. September 1984.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 13.12.1983 01.01.1984 Erstfassung unbekannt