Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf (790.406)
Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf (790.406)
Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf
Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf Vom 18. September 1979 (Stand 18. September 1979) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 9 der Verord - nung vom 30. April 1964
1 ) betreffend den Natur- und Heimatschutz, be - schliesst:
§ 1 Schutzgebiet
1 Der Naturschutzweiher Brunnmatt, Parzelle 1156, Bubendorf, im Eigentum der Einwohnergemeinde Bubendorf, wird in das Inventar der geschützten Na - turdenkmäler aufgenommen.
§ 2 Schutzziel
1 Das Schutzziel ist die Erhaltung und ungefährdete natürliche Entwicklung von Flora und Fauna des Weihers und seiner Umgebung.
§ 3 Veränderungen Im Schutzgebiet
1 Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.
§ 4 Schutzmassnahmen
1 Das Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen, das Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren ist verboten.
§ 5 Unterhalt, Pflege und Aufsicht
1 Unterhalt, Pflege und Aufsicht obliegen der vom Natur- und Vogelschutzver - ein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission. In dieser Kommission ist der Bund für Naturschutz Baselland durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
1) GS 22.641, SGS 790.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
18.09.1979 18.09.1979 Erlass Erstfassung GS 27.165 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 18.09.1979 18.09.1979 Erstfassung GS 27.165 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165