Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich
                            Weisung des Departementes für Justiz und Sicherheit  betreffend Kleiner Grenzverkehr mit Österreich  *  vom 3. November 1983 (Stand 1. Januar 2011)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Geltungsbereich
                            1  Diese Weisung ergänzt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenos  -  senschaft und der Republik Österreich über den Grenzübertritt von Personen im  Kleinen Grenzverkehr vom 13.  Juni 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Zuständigkeit
                            1  Für die Ausstellung, die Verweigerung und den Entzug der in Art.  2 bis Art.  4 des  Abkommens erwähnten Ausweispapiere sind folgende Behörden zuständig:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  *  die Zollbehörden für Grenzkarten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger so  -  wie für Ausflug- und Sammelausflugscheine;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  *  die zuständigen übergeordneten eidgenössischen oder kantonalen Instanzen  für Dienstausweise.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.–4.  *  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 * Gebühren
                            1  Für die Ausweispapiere werden folgende Gebühren erhoben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Grenzkarten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1.  Ausstellung  Fr. 70
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2.  Änderung  Fr. 40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.3.  Verlängerung  Fr. 65
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.4.  Entzug  Fr. 50 bis Fr. 200
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Ausflugscheine  Fr. 10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Sammelausflugscheine  Fr. 25
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 ...
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Inkrafttreten
                            1  Diese Weisung tritt am 1.  Januar 1984 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR  0.631.256.916.33
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 1983, Seite 1057.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  03.11.1983  01.01.1984  Erstfassung  keine Angabe  Erlasstitel  27.05.1994  keine Angabe  geändert  keine Angabe