Vereinbarung über den Taxpunktwert (926.21)
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Vereinbarung über den Taxpunktwert

Vereinbarung über den Taxpunktwert Vom 25. November 1999 (Stand 1. Januar 2000) Der Schweizerische Physiotherapeutenverband Sektion beider Basel, der Ver - band Basellandschaftlicher Krankenversicherer und der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer vereinbaren:

Art. 1 Taxpunktwert

1 Der Taxpunktwert ab 1. Januar 2000 beträgt 0.95 Fr.

Art. 2 Inkrafttreten und Ablauf

1 Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Sie bedarf der Genehmi - gung durch die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft
1 ) und Basel-Stadt.

Art. 3 Taxpunktwertanpassungen

1 Eine Anpassung erfolgt frühestens auf den 1. Januar 2002.
2 Sollte der Taxpunktwert neu verhandelt werden, müsste eine Kündigung die - ser Vereinbarung spätestens per 30. Juni 2001 auf den 31. Dezember 2001 er - folgen.
3 Die Krankenversicherer nehmen erst Neuverhandlungen auf bei einer Steige - rung der Gesamtkosten von 3% abzüglich Mengenausweitung Patientenanzahl bei einer jeweiligen Vergleichsgrösse Gesamtkosten Basel-Stadt bzw. Basel- Landschaft und/oder Durchschnitt Schweiz. Basis sind die Kosten 1998.

Art. 4 Schlussbestimmungen

1 Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden aufgehoben:
a. Der Vertrag vom 12. September 1990
2 ) zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband (SPV) und dem Konkordat der Schweizeri - schen Krankenkassen (KSK);
b. Die Vereinbarung vom 18. Mai 1994
3 ) zwischen dem Schweizerischen Physiotherapeutenverband und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK), (Vereinbarung zum Tarifvertrag vom 1.1.1989).
1) Vom Regierungsrat genehmigt am 4. Januar 2000
2) GS –, SGS 926
3) GS –, SGS 926.21 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 33.1044
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
25.11.1999 01.01.2000 Erlass Erstfassung GS 33.1044 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 33.1044
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 25.11.1999 01.01.2000 Erstfassung GS 33.1044 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 33.1044
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