Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln (414.300)
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    Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln

    Lehrmittelbeschaffung: Ordnung Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von Lehrmitteln
    1 ) Vom 11. September 1967 (Stand 10. August 2009) Der Erziehungsrat erlässt, gestützt auf § 79 des Schulgesetzes
    2 ) , folgende Ordnung für das Verfahren bei der Beschaf - fung von Lehrmitteln: I. Allgemeine Grundsätze Ziff. 1
    1 Erweisen sich an einzelnen oder mehreren Schulen Veränderungen im Bestande der offiziellen Lehr - mittel als erwünscht, so stellen die Volksschulleitung, die zuständige Stelle der Gemeinde oder die Rektorinnen und Rektoren dieser Schulen unter Wahrung der Rechte der Lehrerkonferenzen (vgl. §
    120 des Schulgesetzes) und der Inspektionen (vgl. § 86 des Schulgesetzes) entsprechende Anträge an das Erziehungsdepartement.
    3 )
    2
    ...
    4 ) Ziff. 2
    5 )
    1 Das Erziehungsdepartement prüft die Anträge und leitet sie an den Erziehungsrat weiter, der darüber entscheidet. Das Erziehungsdepartement kann auch Experten beiziehen. Ziff. 3
    1 Der Erziehungsrat setzt fest, ob neue Lehrmittel obligatorisch oder fakultativ verwendet werden sollen,
    6 )
    ...
    7 )
    ...
    8 ) ob sie definitiv oder provisorisch und befristet eingeführt werden sollen.
    2 Im zuletzt genannten Fall setzt er auch die Dauer des Provisoriums fest. II. Das Vorgehen bei den verschiedenen Beschaffungsarten A. Beschaffung durch Kauf Ziff. 4.-14
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    1) Vom Regierungsrat genehmigt am 18. 9. 1967.
    2) SG 410.100 .
    3) Ziff. 1 Abs. 1 geändert durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    4) Ziff. 1 Abs. 2 aufgehoben durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009). Ziff. 2 geändert durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    6) Ziff. 3 Abs. 1 lit. b aufgehoben durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    7) Ziff. 3 Abs. 1 lit. c aufgehoben durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    8) Ziff. 3 Abs. 1 lit. d geändert durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    9) Ziff. 4.-14. aufgehoben durch ERB vom 27. 4. 2009 (wirksam seit 10. 8. 2009).
    1
    Lehrmittelbeschaffung: Ordnung B. Eigenproduktion und Überarbeitung von Lehrmitteln C. Übernahme von Lehrmitteln, die ohne Auftrag erstellt wurden III. Schlussbestimmung Ziff. 15
    1 Durch diese Ordnung wird die Ordnung für das Verfahren bei der Beschaffung von neuen Lehrmit - teln vom 22. November 1959 aufgehoben. Diese Ordnung tritt sofort in Kraft.
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