Reglement für die Schülerbibliotheken der Bündner Kantonsschule (425.560)
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Reglement für die Schülerbibliotheken der Bündner Kantonsschule

Von der Regierung erlassen am 21. September 1970
Art.
1 An der Bündner Kantonsschule wird eine Schülerbibliothek angelegt und unterhalten.

Art. Zweck

1 Die Schülerbibliotheken dienen den wissenschaftlichen Bedürfnissen der Schüler und vermitteln geeigneten Lesestoff literarischen und belletristischen Inhalts.
2 Die Schülerbibliotheken stehen auch den Lehrern zur Verfügung.
Art.
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1 Die Rektoratskommission wählt für die Schülerbibliothek eine Beratungskommission von drei Mitgliedern; der Bibliothekar sowie ein Mitglied der Rektoratskommission gehören ihr von Amtes wegen an. Das Mitglied der Rektoratskommission präsidiert die Kommission.
2 Die Kommission berät den Bibliothekar bei Neuanschaffungen.
Art.
3
1 Die Rektoratskommission wählt einen Bibliothekar, dem die Leitung der Schulbibliothek obliegt.
2 Der Bibliothekar führt das Verzeichnis über den Bestand der Sammlung, besorgt die Ausleihe, berät die Schüler und orientiert periodisch in geeigneter Form über Neuanschaffungen.
3 Er unterbreitet Benützungsvorschriften der Rektoratskommission zur Genehmigung.
Art.
4 Dem Bibliothekar steht für Anschaffungen der im Vorschlag eingesetzte Kredit zur Verfügung.

Art. Benützung

Die Benützer sind zur Sorgfalt im Gebrauch verpflichtet. Sie haften für Schaden, den sie an Büchern verursachen.

Art. Ordnungsbussen

In den Benützungsvorschriften können Ordnungsbussen bis höchstens fünf Franken für die Übertretung von Benützungsvorschriften vorgesehen werden.

Art. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt auf den 1. September 1970 in Kraft. Es ersetzt das Regulativ für die Verwaltung und Benützung der Schülerbibliothek der Bündner Kantonsschule vom 3. Januar 1908.
5 Endnoten Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft Aufhebung des Bündner Lehrerseminars vom 23. August 2005; KA 2005, 2725; tritt am 1. September 2005 in Kraft
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