Kantonsratsbeschluss über den Bau des neuen Staatsarchivs des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen und über einen Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule
Kantonsratsbeschluss über den Bau des neuen Staatsarchivs des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen und über einen Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Mai 2022 (Stand 7. Juli 2022) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 27. April 2021 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für das neue Staats - archiv des Kantons St.Gallen am Standort Waldau in St.Gallen von Fr. 39'000'000.– sowie der Kantonsbeitrag an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule von Fr. 8'300'000.– werden ge - nehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 3'000'000.– ein Kredit von Fr. 44'300'000.– gewährt.
2 Der Kreditanteil für die Anlagekosten des Bauvorhabens «Neues Staatsarchiv am Standort Waldau in St.Gallen» von Fr. 36'000'000.– wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
1 ABl 2021-00.045.316.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 1. Dezember 2021, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 15. Mai 2022, in Vollzug ab 1. Juli 2022.
3 Für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags an den Ersatz des Studienzentrums Waldau der Ost – Ostschweizer Fachhochschule wird ein Sonderkredit von Fr. 8'300'000.– gewährt. Dieser wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert fünf Jahren abgeschrieben. Die Regierung legt die Konditionen der Auszahlung in einer Vereinbarung mit der Ost – Ostschwei - zer Fachhochschule fest. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten des Bauvorhabens «Neues Staatsarchiv am Standort Waldau in St.Gallen», die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwert - steuer bewilligt die Regierung.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2022-032 15.05.2022 07.07.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.05.2022 07.07.2022 Erlass Grunderlass 2022-032
Feedback