Beschluss betreffend Bestimmung der basellandschaftlichen Kantonsfarbe
Beschluss betreffend Bestimmung der basellandschaftlichen Kantonsfarbe Vom 2. Februar 1836 (Stand 2. Februar 1836) Auf den Antrag des Regierungsrates, infolge der vom h. Vorort verlangten Ein - gabe der basellandschaftlichen Standesfarbe zuhanden der eidgenössischen Militäraufsichtsbehörde, beschloss der Landrat in seiner Sitzung vom 2. Febru - ar 1836: Es wird die bereits angenommene weiss und rote Standesfarbe als solche genehmigt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2.646
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02.02.1836 02.02.1836 Erlass Erstfassung GS 2.646 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2.646
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