Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden
Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden Vom 6. November 1952 (Stand 6. November 1952) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, nachdem die von den Gemeinden angenommenen Wappen auf ihre historische Richtigkeit sowie in künstlerischer Hinsicht untersucht worden sind, beschliesst:
§ 1
1 Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemein - de Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestä - tigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Re - gierungsrates nicht mehr abgeändert werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
06.11.1952 06.11.1952 Erlass Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 06.11.1952 06.11.1952 Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
Feedback