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Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden (180.12)

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Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden (180.12)

Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden

Regierungsratsbeschluss betreffend die Wappen der basellandschaftlichen Gemeinden Vom 6. November 1952 (Stand 6. November 1952) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, nachdem die von den Gemeinden angenommenen Wappen auf ihre historische Richtigkeit sowie in künstlerischer Hinsicht untersucht worden sind, beschliesst:
§ 1
1 Die Wappen der 74 basellandschaftlichen Gemeinden und der Bürgergemein - de Basel-Olsberg werden in der heute vorliegenden und von den Gemeinden genehmigten Gestalt als rechtmässige Hoheitszeichen der Gemeinden bestä - tigt. Sie geniessen damit staatlichen Schutz und dürfen ohne Beschluss der hiefür in den Gemeinden zuständigen Instanz und ohne Genehmigung des Re - gierungsrates nicht mehr abgeändert werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
06.11.1952 06.11.1952 Erlass Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 06.11.1952 06.11.1952 Erstfassung GS 20.523 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 20.523
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