Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte vom 4. November 1960 (Stand 4. November 1960) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945 1 und
Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsaus -
weis vom 29. Dezember 1953 2 , auf Grund einer Gegenrechtserklärung des Regie - rungsrates des Kantons Basel-Landschaft als Gegenrechtserklärung: 3
Art. 1
1 Die vom Kanton Basel-Landschaft ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
Art. 2
1 Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
1 sGS 553.1 .
2 nGS 20–34 (sGS 553.15 ).
3 nGS 1, 427. In Vollzug ab 4. November 1960.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 1, 427 04.11.1960 04.11.1960 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.11.1960 04.11.1960 Erlass Grunderlass 1, 427
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