Monitoring Gesetzessammlung

Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungs... (811.711)

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Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungs... (811.711)

Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer

Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer vom 22. Juni 1957 (Stand 22. Juni 1957)
1 Ziff. 1
1 Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St.Gallen erklä - ren, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig ob die genannten Zwecke im Fürstentum Liechtenstein oder im Kanton St.Gallen erfüllt werden. 2
2 Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
1 nGS 1, 120. In Vollzug ab 22. Juni 1957.
2 Vgl. Art. 155 Abs. 2 StG, sGS 811.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 1, 120 22.06.1957 22.06.1957 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.06.1957 22.06.1957 Erlass Grunderlass 1, 120
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