Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz (630.150)
Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz (630.150)
Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz
Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz Vom 13. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 1995) Gestützt auf Art. 6 der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Ka - tastrophenhilfe
1 ) von der Regierung erlassen am 13. Dezember 1994
Art. 1 Gebührenansätze
1 Für den kantonalen Vollzug im Pflichtschutzraumbau gemäss dem Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (BMG) 2 ) und dem kantonalen Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG)
3 ) werden folgende Gebühren erhoben:
1. Für die Prüfung und Genehmigung von Schutzraumbauprojekten gemäss den «Technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau» und den «Techni - schen Weisungen für spezielle Schutzräume» a) bis 13 Schutzplätze: Fr. 250.– b) 14 – 30 Schutzplätze: Fr. 350.– c) 31 – 50 Schutzplätze: Fr. 400.– d) 51 – 100 Schutzplätze: Fr. 550.– e) 101 – 200 Schutzplätze: Fr. 750.– f) über 200 Schutzplätze: Verrechnung des effektiven Aufwandes
2. Projektänderungen werden nach Aufwand berechnet, höchstens jedoch zu den Ansätzen gemäss Ziffer 1.
3. Für den Erlass einer Verfügung betreffend Schutzraumbau oder Leistung von Ersatzbeiträgen: Fr. 80.–
4. Für die Prüfung und Genehmigung eines Ersatzbeitragsgesuches: Fr. 60.–
5. Für den Erlass einer Befreiungsverfügung betreffend Schutzraumbaupflicht: Fr. 50.–
1) Nunmehr Art. 39 Katastrophenhilfegesetz, BR 630.100
2) SR 520.2
3) BR 630.100
Art. 2 Gebührenansätze für besondere Aufwendungen
1 Für besondere Aufwendungen, welche in der Gebührenverordnung nicht geregelt sind, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
Art. 3 Inkrafttreten
1 Diese Gebührenverordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft
1 ) und ersetzt alle mit ihr im Widerspruch stehenden bisherigen Bestimmungen.
1) Im KA vom 23. Dezember 1994 publiziert.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
13.12.1994 01.01.1995 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 13.12.1994 01.01.1995 Erstfassung -