Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz (630.150)
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Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz

Gebührenverordnung für den Pflichtschutzraumbau im Zivilschutz Vom 13. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 1995) Gestützt auf Art. 6 der Vollziehungsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Ka - tastrophenhilfe
1 ) von der Regierung erlassen am 13. Dezember 1994

Art. 1 Gebührenansätze

1 Für den kantonalen Vollzug im Pflichtschutzraumbau gemäss dem Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz (BMG) 2 ) und dem kantonalen Gesetz über die Katastrophenhilfe (KHG)
3 ) werden folgende Gebühren erhoben:
1. Für die Prüfung und Genehmigung von Schutzraumbauprojekten gemäss den «Technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau» und den «Techni - schen Weisungen für spezielle Schutzräume» a) bis 13 Schutzplätze: Fr. 250.– b) 14 – 30 Schutzplätze: Fr. 350.– c) 31 – 50 Schutzplätze: Fr. 400.– d) 51 – 100 Schutzplätze: Fr. 550.– e) 101 – 200 Schutzplätze: Fr. 750.– f) über 200 Schutzplätze: Verrechnung des effektiven Aufwandes
2. Projektänderungen werden nach Aufwand berechnet, höchstens jedoch zu den Ansätzen gemäss Ziffer 1.
3. Für den Erlass einer Verfügung betreffend Schutzraumbau oder Leistung von Ersatzbeiträgen: Fr. 80.–
4. Für die Prüfung und Genehmigung eines Ersatzbeitragsgesuches: Fr. 60.–
5. Für den Erlass einer Befreiungsverfügung betreffend Schutzraumbaupflicht: Fr. 50.–
1) Nunmehr Art. 39 Katastrophenhilfegesetz, BR 630.100
2) SR 520.2
3) BR 630.100

Art. 2 Gebührenansätze für besondere Aufwendungen

1 Für besondere Aufwendungen, welche in der Gebührenverordnung nicht geregelt sind, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.

Art. 3 Inkrafttreten

1 Diese Gebührenverordnung tritt auf den 1. Januar 1995 in Kraft
1 ) und ersetzt alle mit ihr im Widerspruch stehenden bisherigen Bestimmungen.
1) Im KA vom 23. Dezember 1994 publiziert.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
13.12.1994 01.01.1995 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 13.12.1994 01.01.1995 Erstfassung -
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