Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativli... (902.121)
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    Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege

    Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege Vom 24. Juli 1997 (Stand 11. August 1997) Der Kantonszahnarzt des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 10 Ab - satz 3 des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. Sptember 1996
    1 ) , beschliesst:
    § 1
    1 Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege sind nicht subventionsberech - tigt (Negativliste):
    1. Keramikinlays
    2. Kunststoffinlays
    3. Schalenverblendungen
    4. Goldfüllungen
    5. Kronen
    6. Brücken
    7. Prothesen
    8. Implantate
    § 2
    1 Ausnahmen von der Negativliste sind nur in Absprache mit dem Kantons - zahnarzt möglich.
    § 3
    1 Diese Weisung tritt am 11. August 1997 in Kraft. Sie gilt nicht für bereits be - gonnene Behandlungen.
    1) GS 32.714, SGS 902 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.903
    Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
    24.07.1997 11.08.1997 Erlass Erstfassung GS 32.903 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.903
    Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 24.07.1997 11.08.1997 Erstfassung GS 32.903 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.903
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