Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungsräten der Kantone Thurgau und Zug betreffend Befreiung von der Erbschaftssteuer
                            Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungsräten der  Kantone Thurgau und Zug betreffend Befreiung von der  Erbschaftssteuer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  vom 14. Februar 1933 (Stand 20. Februar 1933)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierungen der Kantone Thurgau und Zug erklären sich damit einverstanden,  dass Vermögenszuwendungen durch letztwillige Verfügungen oder Schenkungen,  die von Einwohnern des einen Kantons zu Gunsten des Staates, von Gemeinden oder  Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters des andern Kantons ge  -  macht werden, am Domizil des Erblassers oder Schenkers von der Erbschafts-, Ver  -  mächtnis- oder Schenkungssteuer oder den ihnen entsprechenden Abgaben befreit  sein sollen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist  von sechs Monaten berechtigt, von dieser Erklärung zurückzutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Vom RR des Kantons Thurgau am 14. Februar 1933, vom RR des Kantons Zug am 10. / 20.  Februar 1933 beschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  14.02.1933  20.02.1933  Erstfassung  -