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Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons

Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons vom 13. April 1803 (Stand 1. Januar 1979)

§ 1 *

1 Die Farben des Kantons sind Weiss und Grün.

§ 2 *

1 Das Wappen ist schräg geteilt von Weiss und Grün mit je einem schreitenden gel - ben Löwen. Die Fahne enthält das Wappenbild; die Flagge ist grünweiss gespalten.
§ 3
1 Das Siegel des Kantons enthält das in § 2 beschriebene Wappen.

§ 4 *

1 Die Stempel der kantonalen Behörden und Ämter enthalten deren offizielle Be - zeichnung und das in § 2 beschriebene Wappen.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 13.04.1803 13.04.1803 Erstfassung keine Angabe

§ 1 14.11.1978 01.01.1979 geändert -

§ 2 14.11.1978 01.01.1979 geändert -

§ 4 14.11.1978 01.01.1979 geändert -

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