Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis betreff... (672.523)
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Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gegenrechtserklärung zwischen den Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis betreffend die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 15. August 1978 (Stand 15. August 1978)
§ 1
1 Die Regierungen der Kantone Thurgau und Wallis verpflichten sich, Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schenkung zugunsten
a. des Kantons,
b. der politischen Gemeinden,
c. der übrigen juristischen Personen des öffentlichen, privaten und kirchlichen Rechtes, die ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, von der Erb - schafts- und Schenkungssteuer zu befreien.
§ 2
1 Die vorliegende Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1977 in Kraft
1 )
.
2 Sie kann jederzeit von einem der beiden Kantone, unter Einhalten einer Frist von einem Jahr, gekündigt werden.
1) Vom Staatsrat des Kantons Wallis am 14. Juni 1978, vom RR des Kantons Thurgau am
15. August 1978 beschlossen.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 15.08.1978 15.08.1978 Erstfassung -
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