Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Institute für Pathologie und für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Institute für Pathologie und für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen vom 29. September 2007 (Stand 24. September 2007) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 2006 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 46 930 000.– für den Neubau der In - stitute für Pathologie und für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 46 930 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechung belastet und ab dem Jahr 2008 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2007, 476 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 5. Juni 2007; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 23. September 2007; in Vollzug ab 24. September 2007.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. 3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 42–117 29.09.2007 24.09.2007 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
29.09.2007 24.09.2007 Erlass Grunderlass 42–117
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