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Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der H... (234.110.10)

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Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der H... (234.110.10)

Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB

Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB vom 8. März 2011 (Stand 16. Juli 2011) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen den Trägern der Hoch - schule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitio - nen an der NTB bei. Ziff. 2
1 Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.
3
1 sGS 111.1 .
2 In Vollzug ab 16. Juli 2011.
3 Art. 65 Bst. c KV, sGS 111.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 47–7 08.03.2011 16.07.2011 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
08.03.2011 16.07.2011 Erlass Grunderlass 47–7
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