Verordnung des Regierungsrates über die kantonale IV-Stelle
Verordnung des Regierungsrates über die kantonale IV - Stelle vom 14. Februar 1995 (Stand 1. Juni 2004)
1. Zuständigkeit und Aufsicht
§ 1 Zuständigkeit
1 Die IV-Stelle erfüllt die ihr durch Bundesrecht übertragenen Aufgaben. Sie handelt in eigenem Namen.
§ 2 Aufsicht
1 Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft übt die Aufsicht über die IV-Stelle aus, soweit diese nicht der Bundesaufsicht untersteht.
2. Sitz und Organisation
§ 3 Sitz
1 Sitz der IV-Stelle ist Frauenfeld.
§ 4 Leitung
1 Leiter der IV-Stelle ist der Chef des Amtes für AHV und IV. Er sorgt für eine wir - kungsvolle Zusammenarbeit zwischen Ausgleichskasse und IV-Stelle.
2 Er nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht durch Gesetz und Verordnung einem ande - ren Organ übertragen sind. Insbesondere vertritt er die IV-Stelle nach aussen und verkehrt mit den Bundes-, Vollzugs- und Spezialstellen sowie mit den Versicherten.
§ 4a * Rechtliche Stellung des Personals
1 Die Anstellungsverhältnisse des Leiters der IV-Stellen und des übrigen Personals richten sich nach den personalrechtlichen Bestimmungen für das Staatspersonal.
§ 5 Geschäftsordnung
1 Der Leiter der IV-Stelle kann seine Aufgaben delegieren. Das Departement erlässt eine Geschäftsordnung.
§ 6 Kantonsbeitrag
1 Der Kantonsbeitrag gemäss Artikel 78 des Bundesgesetzes über die Invalidenversi - cherung
1 ) wird aus den allgemeinen Mitteln des Staatshaushaltes geleistet.
§ 7 Ergänzendes Recht
1 Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, findet das Gesetz über die Ein - führung der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 6. De - zember 1947
2 ) sinngemäss Anwendung.
§ 8 Paritätisches Schiedsgericht
1 Das paritätische Schiedsgericht gemäss Artikel 26 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung wird vom Regierungsrat bei Bedarf bestimmt.
2 Der Regierungsrat ordnet das Verfahren.
3. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 9 ...
3 )
§ 10 ...
4 )
§ 11 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt nach Publikation im Amtsblatt in Kraft
5 )
.
1) SR 831.20
2)
831.1 Änderung und Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 1995, Seite 370.
4) Änderung und Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 1995, Seite 370.
5) In Kraft getreten am 18. Februar 1995.
Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
§ 4a 09.12.2003 01.06.2004 eingefügt 50/2003
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