Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen
Verordnung über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen Vom 16. Juni 2009 (Stand 1. April 2021) Der Regierungsrat, gestützt auf die §§ 14 und 15 des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Land - schaft vom 6. Juni 2002
1 ) , beschliesst:
§ 1 * Zweck
1 Diese Verordnung regelt die Bereitstellung von Schulbauten und Schulein - richtungen der Sekundarschulen nach Massgabe der Raumprogrammrichtlini - en gemäss Anhang.
§ 2 Grösse von Sekundarschulanlagen
1 Angestrebt werden Sekundarschulanlagen mit mindestens 18 bis maximal
36 Klassen mit allen 3 Anforderungsniveaus.
2 2 oder mehrere miteinander verbundene Schulanlagen gelten als 1 Schulan - lage.
§ 3 * Bestimmung des Raumbedarfs
1 Die massgebenden Grundlagen zur Bestimmung des Raumbedarfs ergeben sich aufgrund folgender Faktoren:
a. der Schüler- und Klassenprognosen der Bildungs-, Kultur- und Sportdi - rektion;
b. der Klassenzuweisungsplanung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.
2 Bei der Bestimmung des Raumbedarfs berücksichtigt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die lokalen Raumbedarfsmodelle, vorausgesetzt, die bauli - chen Konsequenzen sind wirtschaftlich und verhältnismässig.
§ 4 * Bauvorhaben
1 Die Errichtung von Neubauten sowie Sanierungen und Umbauten in beste - henden Sekundarschulanlagen richten sich nach den Raumprogrammrichtlini - en.
1) SGS 640 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
2 Die Raumprogrammrichtlinien für Raumflächen und Anzahl Räume pro Schul - anlage gelten als Richtzahlen.
3 Bauvorhaben müssen dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
4 Bei Sanierungen und Umbauten müssen die baulichen Eingriffe verhältnis - mässig sein.
§ 5 * ...
§ 6 Schulraumbedarf
1 Fehlt Schulraum, so darf neuer Schulraum nur erstellt werden, wenn sich trotz optimaler Raumausnutzung keine anderen Lösungen ergeben oder keine angemessene Einmietung möglich ist.
§ 7 * Behindertengerechte Bauweise
1 Bei Bauvorhaben ist die behindertengerechte Bauweise gestützt auf § 108 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998
2 ) (RBG) sicherzu - stellen.
§ 8 Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Verordnung vom 21. Dezember 1993
3 ) über das Raumprogramm für Se - kundarschulanlagen wird aufgehoben.
§ 9 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
2) SGS 400
3) GS 31.527 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.06.2009 01.07.2009 Erlass Erstfassung GS 36.1140
18.06.2013 01.07.2013 § 1 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 3 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 4 totalrevidiert GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 5 aufgehoben GS 38.198
18.06.2013 01.07.2013 § 7 totalrevidiert GS 38.198
16.03.2021 01.04.2021 Anhang 1 Inhalt geändert GS 2021.032 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.06.2009 01.07.2009 Erstfassung GS 36.1140
§ 1 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 3 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 4 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
§ 5 18.06.2013 01.07.2013 aufgehoben GS 38.198
§ 7 18.06.2013 01.07.2013 totalrevidiert GS 38.198
Anhang 1 16.03.2021 01.04.2021 Inhalt geändert GS 2021.032 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1140
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 1 Anhang 1 : Raumprogrammrichtlinien für Sekundarschulanlagen A Unterrichts - und Zusatz räume nach massgebender Klassen zahl und Anlage n grösse
01 Klassen zimmer, Halbklassenzimmer, Grup penarbeitsraum
01.1 Klassenzimmer ohne Gruppenraum (Anzahl gemäss Klas sen) 66 m 2
01.2 Klassenzi mmer mit Gruppenraum (Anzahl ge mäss Klassen) 80 m 2
01.3 Gruppenraum/Halbklassenzimmer (pro 2 Klassenzimmer ein Gruppenraum)
15 – 33 m 2 In kompakten Anlagen müssen in der Regel Gruppenräume real i- siert werden, während in Anlagen mit grosszügigen Gang- und Au f- ent haltszonen Arbeitsnischen eingerichtet werden können. Als Kleingruppenarbeitsräume stehen auch weitere Räume, die nicht stundenplanmässig oder als Arbeitsplatz für Lehr erinnen und Leh- rer belegt sind, für Gruppenarbeiten de r ganzen Sekundarschule zur Verfügung. Bei nur vorübergehenden Raumengpässen besteht kein Anspruch auf zusätzliche Klassenzimmer und Gruppenräume.
02 Naturwissenschaften und Technik
02.1 Unterrichts zimmer für Theorie und Praxis 80 m
2 bis 18 Klas sen bis 27 Klassen b is 36 Klassen
2
3
4 Die Räume sollen das selbständige Experi mentieren der Schüleri n- nen und Schüler in der Halbklasse ermöglichen . Die Räume sollen ermöglichen, dass die Theorie anschaulich unter richtet werden kann. Sie sollten vor der Tafel über eine Experimen tierinsel für die Lehrerinnen und Lehrer verfügen. Wo es anders nicht möglich ist, kann der Unterricht zum Teil auch im Klassen zimmer erteilt werden.
02.2 Sammlung und Vorbereitung 40 m 2 bis 18 Klassen bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
3 Physik und Biologiematerialien müssen getrennt von den Chemik a- lien gelagert sein. Idealerweise liegt der Vorbereitungsraum zw i- schen 2 Naturwissenschaft - und Technik -Unterrichtszimmern (bei Neu - und Umbauten vorzusehen).
02.3 Ergänzungszi mmer für Theorie 80 m
2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2 Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht sind so zu ge- stalten, dass sie sich für den theoretischen und praktischen Unter- richt eignen. Wo es nicht anders möglich ist, kann der Naturwissen- schaft - und Technikunterricht zum Teil auch im Klassenzimmer erteilt werden.
03 Bildnerisches Gestalten
03.1 Unterrichts zimmer 80 m
2 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
1
2
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 2
03.1.1 Materialraum 40 m
2 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
1
1 – 2 Materialräume s ind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterricht s zim- mern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten). Je nach La ge der Unterrichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Material- räume vorzusehen.
04 Textiles Gestalten und Werken
04.1 Textiles Gestalten Unter richtszimmer
80 m
2 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
1
2
04.1.1 Materialraum 40 m 2 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
1
1 – 2 Materialräume sind nach Möglichkeit zwischen 2 Unterricht s zim- mern zu realisieren (bei Neu- und Umbauten) . Je nach Lage der Unterr ichtszimmer sind bei 2 Unterrichtszimmern auch 2 Material- räume vorzusehen.
04.2 Werken Holz Unterrichtsraum Holz mit 16 Plätzen
80 m
2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
04.2.1 Materialraum Holz 40 m
2 bis 36 Klassen 1
04.2.2 Maschinenraum Holz 20 m
2 bis 36 Klassen 1 Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen Holz auch je 2 Mater ial und Maschinenräume vorzusehen.
04.3 Werken Metall Unterrichtsraum Metall mit 16 Plätzen
80 m 2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
04.3 .1 Materialraum Metall 40 m 2 bis 36 Klassen 1
04.3.2 Maschinenraum Metall 20 m 2 bis 36 Klassen 1 Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 Unterrichtsräumen Metall auch je 2 Mater ial und Maschinenräume vorzusehen.
04.4 Variante zu 04.2/04.3: Werken Kombiraum Holz/Metall Unterrichtsraum Holz/Metall mit 16 Plätzen
80 m
2 bis 12 Klassen bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
3
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 3
04.4.1 Materialraum Holz/Metall 6 0 m 2 bis 36 Klassen 1
04.4.2 Maschinenraum Holz/Metall 40 m
2 bis 36 Klassen 2 Kombiräume und die dazugehörenden Material - und Maschine n- räume sind zusammenhängend anzuordnen. Je nach Lage der Unterrichtsräume sind bei 2 oder 3 Kombiräumen auch 2 oder 3 Material räume und pro Kombiraum 2 Maschinenräume vorz
05 Reservezimmer u nd Zusatzräume
05.1 Reservezimmer (Klassenzimmer) 80 m
2 bis 12 Klassen bis 36 Klassen
2
3
05.2 Internet - und Kommunikations t ech nologie 80 m
2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
05.3 Förderunterricht bis 18 Klassen bis 36 Klassen
80 m 2
1
2
06 Mu sik
06.1 Musikzimmer 80 m 2 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
1
2 Die Aula kann auch als Musikzimmer verwendet werden
07 Aula
07.1 Aula mit Foyer, Vorbereitung, Garderoben, Lager - und Magazi n etc. bedürfnisgerecht pro Schul stand ort
1 Fläche: 20 m
2 /Klasse max. 400 m
2 Die Aula dient vielfältigen Verwendungszwecken (Musikunterricht, Feiern, Veranstaltungen, Musikvorträge, Arbeits - und Lernraum, ev. sogar Aufenthaltsraum über Mittag. Falls eine geeignete Mehr- zweckhalle zur Verfügung steht, wird auf die Aula verzichtet.
08 Hauswirtschaft
08.1 Küche für 4 Gruppen à 4 Schülerinnen/Schüler (16 Arbeitsplätze) 80 m 2 bis 15 Klassen bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
3
08.1.1 Vorratsraum 20 m 2 bis 36 Klassen wenn die Küchen neben einander liegen
1
0 8 .2 Ess - und Theorieraum 66 m
2 bis 15 Klassen bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2
3
08.3 Waschraum 5 m 2 bis 36 Kl assen 1
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 4 wenn die Küchen neben einander liegen
09 S port
09.1 Schulsporthallen mit zugehörigen Nebenräumen (Garderoben, Dusc heinr ichtungen, Umkleidebereiche, Geräteräume) nach BASPO Norm 201 bis 18 Klassen bis 36 Klassen
2
4
09.2 Aussengeräteraum 50 m
2 bis 36 Klassen 1
10 Mediathek
10.1 Mediathek je nach Grösse und Möglichkeiten der Schulanlage 150 – 25 0 m
2 Eine Bibliot hek dient auch als Arbeitsplatz für Schülerinnen und Schüler und kann auch, je nach Lage, auf 2 miteinander ver bunde- ne Räume verteilt werden. Bis 500 Schülerinnen und Schüler = 250 m 2 pro weitere 100 Schülerinnen und Schüler zusätzlich 25 – 30 m 2 Biblioth ek Lehrerinnen und Lehrer wird vorzugsweise im Arbeits - und Aufenthaltsbereich der Lehrpersonen integriert. Wird die Lehr e- rinnen- und Lehrerbibliothek in der Mediathek unterg ebracht, ist dafür der entsprechende Platzbedarf zusätzlich einz u rechnen. B Ve rwaltungs - , Betriebs - und Nebenräume, Pausen - und Verkehrszonen mit Richtgrö s- sen Die Grösse der Räume und der Flächen wird in bestehenden Gebäuden den örtlichen Geg e-
11 Schulleitung
11.1 Schulleitung (in der Regel m it 2 – 3 Arbeitsplätzen) 50 m 2
11.1.1 Archivraum Schulleitung 6 m 2
11.2 Sekretariat (in der Regel mit 2 Arbeitsplätzen) 25 m
2
11.3 Kopierraum Lehrpersonen 10 m 2
11.3.1 bis 27 Klassen bis 36 Klassen Kopierraum Schülerinnen und Schüler bis 12 Klassen bis 18 Klassen bis 27 Klassen b is 36 Klassen
1
2
5 m
2 bis 2 bis 3 bis 4 bis 6
11.4 Besprechungsraum (auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m 2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
1
2 – 2
11.6 Sprechzimmer f ür BerufsWegB ereitung (BWB) 20 – 33 m 2
12 Lehrerinnen und Lehrer
12.1 Aufenthaltsraum 3.00 m 2 /Kl.
12.2 Arbeitsraum mit Arbeitsplätzen inkl. UKV - Anschlüssen, Schränken für Unterrichtsmaterial und Fachbibliothek. Bei entsprechender l o- kaler Rücksichtnahme, Nutzung von Klassenzimmern als Arbeit s- plätze von Lehrerinnen und Lehrern möglich.
4.00 m 2 / Kl.
12.3 Garderobe und Effektenraum 1
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 5
12.4 Materialraum für Lehrmittel 2.00 m 2 /Kl.
12.5 WC für Lehrpersonen gem. Richtlinien
12.6 Teamarbeitsraum (evtl. auch in Kombination mit Gruppenräumen) 15 m
2 bis 27 Klassen bis 36 Klassen
3
6
13 Hausdienst
13.1 Loge Hauswart 15 m 2
13.2 Werkstatt Hauswart 20 m 2
13.3 Personalraum (Garderobe/Dusche für P ersonal / Hauswartung) 15 m 2
13.4 Sanitätsraum (wird in der Re gel in einem Lehrpersonenzimmer ei n- gerichtet)
13.5 Putzraum, Anzahl je nach Lage 6 m 2
13.6 Lager für Putzmaterial 20 m 2
13.7 Lager für Schulmobiliar 50 m
2
13.8 Einstellraum für Betriebsmaschinen der Grösse der Anlage ang e- passt
13.9 Einstellraum Entso rgung den Möglich - keiten ange- passt
14 Allgemein - und Nebenräume
14.1 WC - Anlagen für Schülerinnen/Schüler inkl. Behinderten - WC gem. Richtlinien und gesetzl i- chen Vorschri f- ten
14.2 Lagerräume der Anlage n- grösse ang e- passt
14.3 allgemeine Haustechnikräum e nach Erfordernis
15 Pausen - und Verkehrszonen
15.1 Windfang / Haupteingang
15.2 Eingangshalle / Foyer
15.3 Aufenthaltsraum für Lernende (Fläche aufgeteilt auf mehrere Rä u- me). Nötig, wenn keine Mittagstisch- /Tagesstrukturräume zur Ve r- fügung stehen. Bei der Dimensionierung sind im Einzelfall die lok a- len Bedürfnisse zu berücksichtigen.
6.00 m
2 /Kl.
15.3.1 Flächen für persönliche Materialschränke für Schülerinnen/Schüler
15.4 Mittagstischinfrastruktur / Tagesstruktur bis 18 Klassen bis 36 Klassen
8 0 m
2
1
2
15.5 Erschliessungs - und Fluchtkorridore
15.6 Erschliessungs - und Fluchttreppen
15.7 Waren - und Personenlift (rollstuhlgängig) gem. gesetzl i- chen Vorschri f- ten
16 Aussenanlagen
16.1 Pausenhalle offen der Grösse der Anlage ang e- passt
7.5 m
2 / Klasse
648.11_anhang1-2021-04 -01.doc 6
16.2 Pausenplatz der Grösse der Anlage ang e- passt
72 m
2 / Klasse
16.3 Parkierung
16.3.1 Parkierung PW gem. gesetzl i- chen Vorschri f- ten
16.3.2 Parkierung SuS 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar) Parkierung LP 2 Räder (gedeckt, gut einsehbar, abschlie ssbar)
11 pro Klasse
1 pro Klasse
16.4 Sportflächen
16.4.1 Spielplatz (Allwetterbelag) 1
16.4.2 Rasenspielfeld 1
16.4.3 Sprung - , Stoss - und Wurfanlage zusammen mit Allwetterplatz und/oder Laufbahn
1
16.4.4 Laufbahn (4 Bahnen/Allwetterbelag): inkl. An - und Auslauf maximal 125 m
16.5 Grünflächen und Rabatte der Anlage a n- gepasst
16.6 Grünschnittdeponie der Anlage a n- gepasst C Multifunktionale Raumkonzepte
17 Lernlandschaften Diese Raumkonzeption setzt sich anteilig aus dem Flächenbudget der Raum programmrichtlinie unter Einbezug von Verkehrs - und Nebennutzflächen zusa mmen. Eine Lernlandschaft (bestehend aus Lernat elier, Gruppenraum, Klassenzimmer, usw.) bi ldet eine Einheit (Cluster). Voraussetzung und Grundlage für die Konzeption einer Schulanl a- ge mit Lernlandschaften (oder andere Konzeptionen) ist das Vorli e- gen eines genehmigten Schulprogramms mit pädagogischem Kon- zept. Das Flächenbudget gemäss dieser Raumprogrammrichtl inie muss eingehal ten sein.
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