Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des... (633.130)
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Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Bern betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Bern betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vom 15. Juni 1994/7. September 1994 Der Regierungsrat des Kantons Aargau und der Regierungsrat des Kantons Bern vereinbaren: Art. 1 Der Kanton Aargau und der Kanton Be rn halten auf dem Gebiet der Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer Gegenrecht. Art. 2 Die gegenseitige Steuerbefreiung bezieht sich auf a) den Kanton und seine Anstalten; b) die Gemeinden, die Kirchgemei nden und die andern Gebietskörper- schaften der Kantone sowie ihre Anstalten; c) juristische Personen, soweit sie im Sitzkanton wegen der Verfolgung von öffentlichen, gemeinnützige n oder Kultuszwecken von der Steuerpflicht befreit sind. Art. 3 Die Behörden der beiden Kantone verp flichten sich zu gegenseitiger Benachrichtigung, sofern in dem eine n oder andern Kanton eine Änderung des Steuergesetzes neues Recht sc hafft oder aus anderen Gründen die materiellen oder formellen Vorau ssetzungen, auf welchen die gegen- wärtige Gegenrechtsvereinbarung aufb aut, eine wesentliche Veränderung erfahren. AGS 1995 S. 17

Art. 4

Die beiden Kantone sind jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Gegenrechtsvereinbarung zurückzutreten. Art. 5 Diese Gegenrechtsvereinbarung tritt am Tage der beidseitigen Unter- zeichnung in Kraft und ersetzt die Ge genrechtsvereinbarung vom 15./25. Juni 1939 1) . Aarau, den 15. Juni 1994 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Aargau Landammann: P FISTERER Staatsschreiber: G UT Bern, den 7. September 1994 Im Namen des Regierungsrates des Kantons Bern Präsident: A NNONI Staatsschreiber: N USPLIGER
1) Nicht in der AGS publiziert.
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