Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übere... (231.31)
Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übere... (231.31)
Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE)
Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) Vom 16. Juni 2009 (Stand 1. Juli 2009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, zur Bezeichnung der zu - ständigen Behörden gemäss Bundesgesetz über internationale Kindesentfüh - rung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Er - wachsenen (BG-KKE)
1 ) und gemäss § 74 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984
2 ) , beschliesst:
§ 1 Zentrale Behörde für Haager Kindes- und Erwachsenschutz -
übereinkommen
1 Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzübereinkommen
3 ) sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
4 ) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 BG-KKE
5 ) ist die Sicherheitsdirektion.
§ 2 Zuständige Behörde für Vollstreckung von Rückführungsent -
scheiden
1 Zuständige Behörde für die Vollstreckung von Rückführungsentscheiden im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 BG-KKE
6 ) ist die Sicherheitsdirektion.
§ 3 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.
1) SR 211.222.32
2) GS 29.276, SGS 100
3) SR 0.211.231.011
4) SR 0.211.232.1
5) SR 211.222.32
6) SR 211.222.32 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.06.2009 01.07.2009 Erlass Erstfassung GS 36.1139 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.06.2009 01.07.2009 Erstfassung GS 36.1139 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.1139