Kantonsratsbeschluss über Erweiterung und Sanierung des Berufs- und Weiterbildungsze... (232.925)
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Kantonsratsbeschluss über Erweiterung und Sanierung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten

Kantonsratsbeschluss über Erweiterung und Sanierung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten vom 24. Februar 2008 (Stand 24. Februar 2008) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 2. Mai 2007 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 28 990 000.– für Sanierung und Erweite - rung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten werden genehmigt.
2 Vom Beitrag von Fr. 5 300 000.–, den der Bund in Aussicht gestellt hat, wird Kenntnis genommen. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 23 690 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2007, 1737 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. November 2007, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 24. Februar 2008; in Vollzug ab 24. Februar 2008. 2 ABl 2007,
1737 ff.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. 3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 43–55 24.02.2008 24.02.2008 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
24.02.2008 24.02.2008 Erlass Grunderlass 43–55
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