Regierungsbeschluss über die Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Steu... (811.14)
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Regierungsbeschluss über die Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Steuerbeträge

Regierungsbeschluss über die Ausgleichs-, Verzugs- und Rückerstattungszinsen für Steuerbeträge vom 6. Dezember 2016 (Stand 1. Januar 2017) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Anwendung von Art. 221 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 9. April 1998 1 als Beschluss: 2

Art. 1 Ausgleichszins

1 Der Ausgleichszins zugunsten und zulasten des Steuerpflichtigen beträgt 0,25 Prozent.

Art. 2 Verzugszins

1 Der Verzugszins beträgt 4,0 Prozent.
2 Dieser Zinssatz gilt anteilmässig für die Steuerbeträge, die während der Gültig - keitsdauer dieses Beschlusses ausstehend sind.

Art. 3 Rückerstattungszins

1 Für Steuerbeträge, die aufgrund einer Schlussrechnung, einer Revision, einer Be - richtigung oder nach Art. 87 Abs. 2 der Steuerverordnung vom 20. Oktober 1998 3 zurückzuzahlen sind, wird ein Rückerstattungszins von 0,25 Prozent gutgeschrie - ben.
2 Dieser Zinssatz gilt anteilmässig für die Steuerbeträge, die während der Gültig - keitsdauer dieses Beschlusses zurückzuzahlen sind.
1 811.1.
2 Im Amtsblatt veröffentlicht am 27. Dezember 2016, ABl 2016, 3681 f.; in Vollzug ab 1. Ja - nuar 2017.
3 sGS 811.11 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2017-010 06.12.2016 01.01.2017 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
06.12.2016 01.01.2017 Erlass Grunderlass 2017-010
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