Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte vom 10. März 1981 (Stand 1. April 1981) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945 1 und
Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsaus -
weis vom 29. Dezember 1953 2 , aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Polizei - departementes des Kantons Tessin vom 23. Dezember 1980 als Gegenrechtserklärung: 3
Art. 1
1 Die vom Kanton Tessin ausgestellten Fähigkeitsausweise Typ I für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, wenn sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz 4 ) unterzieht.
Art. 2
1 Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Ein - haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
1 Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.
1 sGS 553.1 .
2 nGS 20–34 (sGS 553.15 ).
3 In Vollzug ab 1. April 1981.
4 sGS 553.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 16–28 10.03.1981 01.04.1981 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
10.03.1981 01.04.1981 Erlass Grunderlass 16–28
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